Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 erfährt das niederländische Rentensystem mit der Umsetzung des neuen niederländischen Rentengesetzes erhebliche Änderungen. Diese Reform, die am 30. Mai 2023 vom niederländischen Senat verabschiedet wurde, wird Auswirkungen auf alle Arbeitgeber mit bestehenden Rentensystemen haben. Dies führt dazu, dass Rentenvereinbarungen mit Arbeitnehmern und Verträge mit Rententrägern erneuert werden müssen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Reformen des niederländischen Rentensystems und skizzieren die empfohlenen Schritte für die Zukunft. Für diejenigen, die mit dem aktuellen niederländischen Rentensystem nicht vertraut sind, folgt eine kurze Erklärung.

Das niederländische Rentensystem besteht derzeit aus drei Säulen, die gemeinsam die Höhe der Rente bestimmen, die eine Person nach der Pensionierung erhält:

  1. Gesetzliche Rente (AOW): Diese Rentenleistung wird Einzelpersonen bei Erreichen des aktuellen Rentenalters von 67 Jahren ausgezahlt. Sie wird durch Beiträge jüngerer Menschen finanziert und basiert auf einem „Umlageverfahren“.
  2. Ergänzende Kollektivrente: Diese Art der Rente wird durch ein Arbeitsverhältnis geregelt und üblicherweise von Pensionskassen verwaltet. Diese Fonds sind in der Regel branchenspezifisch und häufig obligatorisch, entweder für Unternehmen oder Personengruppen, die in bestimmten Sektoren tätig sind. Alternativ können Rentensysteme auch von Versicherungsgesellschaften verwaltet werden. Die Finanzierung dieser Systeme erfolgt durch Kapitalfinanzierung, wobei die Renten durch in der Vergangenheit geleistete Beiträge und die Anlagerenditen dieser Beiträge finanziert werden.
  3. Private Einzelvorsorgeprodukte: Diese Altersvorsorge wird von Privatpersonen selbst organisiert.

Derzeit sieht das niederländische Rentengesetz drei Arten von Rentensystemen vor: Systeme mit definierten Leistungen (entweder Endgehalts- oder Karrieredurchschnittssysteme), Systeme mit definiertem Kapital und Systeme mit definierten Beiträgen. Die leistungsorientierten Systeme werden jedoch schrittweise abgeschafft, und kapitalorientierte Systeme werden immer seltener. Beitragsorientierte Systeme, entweder vollständig oder in Kombination mit Merkmalen anderer Systeme, werden für Arbeitnehmer immer häufiger eingesetzt, obwohl die heutige Generation von Rentnern größtenteils immer noch über Systeme mit festgelegten Leistungen verfügt.

Was ist der Zweck?

Ziel der Rentenreform ist es, das Rentensystem angesichts von Herausforderungen wie niedrigen Zinssätzen und einer alternden niederländischen Bevölkerung wiederzubeleben. Diese Faktoren haben das System unter Druck gesetzt und zu höheren Kosten und geringeren Rentenleistungen geführt. Der Anstieg der Selbständigkeit und der flexiblen Arbeitsregelungen haben sich auch auf den niederländischen Rentenmarkt ausgewirkt, da weniger Menschen an Rentenplänen teilnehmen.

Ziel des neuen Systems ist es, den Rentenaufbau im Rahmen eines individuellen Rentenkapitals zu erleichtern und gleichzeitig die Vorteile einer kollektiven Risikoteilung zu integrieren. Definierte Leistungen werden nicht mehr möglich sein, und die niederländische Regierung beabsichtigt, das System der Durchschnittsprämien abzuschaffen, bei dem für jeden Einzelnen unabhängig vom Alter die gleiche Prämie gezahlt wird. Vielmehr zielen sie darauf ab, eine auf die individuelle Situation zugeschnittene Prämie einzuführen, die dem individuellen Rentenkapital zugerechnet wird. Dies ist ein entscheidendes Element des neuen Rentensystems.

Was sind seine Hauptelemente?

Die Hauptelemente des neuen niederländischen Rentensystems lassen sich aus Sicht des Arbeitgebers wie folgt zusammenfassen:

  1. Beitragsbasiert: Der Rentenaufbau basiert nun ausschließlich auf einem System mit festgelegten Beiträgen, wobei das Rentenvermögen für alle Teilnehmer gemeinsam verwaltet und angelegt wird. Vereinbarungen über leistungsorientierte Rentensysteme werden nicht mehr zulässig sein, sodass das neue System beitragsorientiert ist.
  2. Drei neue Arten von Systemen: Das Gesetz führt drei neue Arten von Systemen mit festgelegten Beiträgen ein: Systeme mit solidarischen Beiträgen, Systeme mit flexiblen Beiträgen und Systeme mit Beitragskapital (exklusiv für Rentenversicherer). Der Hauptunterschied zwischen diesen Optionen liegt im Grad der Beteiligung der Teilnehmer an Anlageentscheidungen und der kollektiven Risikoteilung, wobei bei unterdurchschnittlichen Anlagerenditen Reserven eingesetzt werden.
  3. Pauschalbeiträge: Altersabhängige Rentenbeiträge, wie sie in leistungsorientierten Systemen üblich sind, sind nicht mehr zulässig. Stattdessen wird der bisherige durchschnittliche Rentenaufbau durch Einführung pauschaler Rentenbeiträge in einen degressiven Rentenaufbau umgewandelt. Ausnahmen gelten für die Nettorente und freiwillige Aufstockungsbeiträge. Bestehende beitragsorientierte Systeme können ebenfalls Änderungen erfordern, mit Ausnahmen für Systeme, die bis Juni in Kraft treten.
  4. Übergang von leistungsorientierten Systemen: Bestehende leistungsorientierte Systeme müssen auf das neue Rentensystem umgestellt werden. Arbeitgeber sollten einen Übergangsplan erstellen, der die Umwandlung angesammelter Renten in das neue System (Invaren) berücksichtigt und den Arbeitnehmern eine angemessene Entschädigung bietet, wenn sich die Änderung nachteilig für sie auswirkt.
  5. Steuerbeschränkung auf 30 %: Die Steuerbeschränkung betrifft nicht mehr die Rentenrückstellungen, sondern die Beiträge. Der vorgeschlagene Höchstbeitrag für Alters- und Lebenspartnerrente beträgt 30 % der Rentenbasis.
  6. Nettorenten: Nettorenten (Rente, die ab einem Gehalt von mehr als 128.810 € ab dem 1. Januar 2023 anfallen) können in private individuelle Rentenprodukte investiert werden. Die Steuerbegrenzung von 30 % gilt auch für Nettorenten, jedoch mit einer Nettofaktorkorrektur. Für Nettorenten gelten keine pauschalen Rentenbeiträge.
  7. Partnerrente: Partnerrenten, die im Todesfall nach der Pensionierung ausbezahlt werden, werden an die aktuelle Marktpraxis angepasst. Bis zu maximal 70 % der Altersrente können in eine Partnerrente umgewandelt werden. Partnerrenten werden im Todesfall vor der Pensionierung nur risikobasiert ausgezahlt, mit maximal 50 % des versicherten Gehalts, unabhängig von der Dienstzeit, und zwar bis drei Monate nach Ende der Teilnahme an der Regelung. Die Definition eines Partners wird vereinheitlicht, um den sich ändernden gesellschaftlichen Normen Rechnung zu tragen.

Dies sind die Kernelemente des neuen niederländischen Rentengesetzes, das am 1. Juli 2023 in Kraft trat.

Source: Dentons.com, Johanne Boelhouwer, 22. Juli 2023