TRUST RISK CONTROL
Int. Insurance Development GmbH
Gustav-Freytag-Str. 15
22085 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 82 22 52-0
Fax: +49 (0)40 82 22 52-222

E-mail:
marianka.flizik@trustrc.com

Geschäftsführer:

Christoph Baltsch
Christoph Darius Baltsch

USt-ID-Nr. DE 19528442

TRUST RISK CONTROL Holding AG

Grabenstraße 9
6300 Zug

Tel.: +41 (0)41 725 36 00
Fax: +41 (0)41 725 36 09

E-mail:
info@trustrc.com

Trust Risk Control IBA
Gustav-Freytag Straße 15
22085 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 82 22 52-0

E-mail: info@trustrc.com

Trust Risk Control Inc.
600 Third Avenue, 2nd Floor
New York, New York, 10016 USA

Tel.: +1-646-546 6510

E-mail: christian.hilbrecht@trustrc.com

Trust Risk Control AG, Handelsregister Zug, Nr. CH-170.3.028.954-2
Trust Risk Control International Insurance Development GmbH, Amtsgericht Hamburg, Nr. HRB 67780
Trust Risk Control International Broker Alliance GmbH & Co. KG, Amtsgericht Hamburg, Nr. HRA 96967
Trust Risk Control Inc., Illinois Dept. of Financial and Professional, Nr. EIN 27-4188139

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(Erklärung nach Urteil des Landgerichtes Hamburg, AZ 312 O 85/98).

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Angaben zu den Informationspflichten gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung.

Die TRUST RISK CONTROL International Broker Alliance GmbH ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und dementsprechend im Vermittlerregister als Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung unter der Nummer D-QRG9-R6DMB-76 eingetragen.

Zuständige Erlaubnisbehörde ist:
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Telefon: 040-36138-0
www.hk24.de

Die Eintragung im Vermittlerregister kann hier überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
11052 Berlin
Telefon: 0180-600585-0 (20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.info

Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.

Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG

Wichtiger Hinweis: Die TRC AG (Trust Risk Control AG) ist ausschließlich als Versicherungsmakler außerhalb der Schweiz tätig.

Informationen gemäss Art. 45 VAG zur Ausführung der Dienstleistungen als Versicherungsbroker

1 TRC AG – IHR VERSICHERUNGSBROKER TRUST RISK CONTROL AG

(nachfolgend «TRC AG») ist ein ungebundenes Versicherungsvermittlerunternehmen für alle Versicherungszweige gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG. Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird für die Betreuung seiner Versicherungen eine Kundenberaterin oder ein Kundenberater ernannt, welche/r diesem als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht. TRC AG sowie deren Kundenberaterinnen und Kundenberater verfügen über die notwendigen Registrierungen zur Ausübung der Brokerdienstleistungen im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung (FINMA Vermittlerregister Nr. F01046141).

2 INFORMATIONEN ZU DEN DIENSTLEISTUNGEN

Der Kunde beauftragt TRC AG im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separater Brokervereinbarung mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die hiernach aufgeführten Informationen bilden einen integrierenden Bestandteil einer Brokervereinbarung, welche nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden können. TRC AG wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, die Versicherungen zu platzieren und zu betreuen. TRC AG berät und betreut den Kunden in allen Versicherungsbelangen, die Bestandteil der Brokervereinbarung bilden; d. h. insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei Konzepten für Risikofinanzierungslösungen, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen sowie bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen durch Vermittlung von externen Juristinnen und Juristen und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern. Die Auskünfte der Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten von TRC AG beruhen auf langjähriger Erfahrung als Versicherungsbroker. Sie vermögen eine Rechts- oder Steuerberatung durch z. B. Anwältinnen und Anwälte, Banken, Steuerfachleute oder durch allfällige Behörden im konkreten Einzelfall nicht zu ersetzen.

3 INFORMATIONEN ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT VERSICHERUNGSBROKERN IM AUSLAND

Wo dies zur Erfüllung allfälliger Aufgaben aus der Brokervereinbarung ausserhalb der Schweiz sinnvoll und notwendig erscheint, ist TRC AG ermächtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden mit einem lokalen Versicherungsbroker im Ausland zusammenzuarbeiten und diesem die dafür notwendigen Daten zu übermitteln.

4 INFORMATIONEN ZUR ENTSCHÄDIGUNG

Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 2 wird TRC AG mit einer marktüblichen Courtage, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt. Die Courtage berechnet sich in Prozenten der vom Kunden bezahlten Versicherungsprämie. Die Courtage ist in den von Versicherern offerierten Prämien enthalten. Vor Beginn der Brokervereinbarung orientiert TRC AG den Kunden über die Berechnungsgrundlagen und Bandbreiten oder über die geschätzte Höhe der erwarteten Courtagen aufgrund der vorliegenden Informationen über das Versicherungsportefeuille des Kunden. Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung einer Brokervereinbarung damit einverstanden, auf die Herausgabe der Courtage zu verzichten, und bestätigt, dass er über die Entschädigung von TRC AG ausdrücklich informiert wurde. TRC AG legt auf Anfrage die effektiv erhaltenen Beträge offen. TRC AG verzichtet ausdrücklich auf jegliche volumen-, wachstums- oder schadenabhängige Zusatzentschädigung durch Dritte. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird TRC AG mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren. Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG 1/3 Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Ziffer 18 lit. d MWSTG). Entschädigungen für Dienstleistungen gemäss Ziffer 2 gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuernachforderung. Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden wie z. B. Versicherungssteuern übernimmt TRC AG keine Haftung.

5 INFORMATIONEN ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT VERSICHERERN

TRC AG schließt je nach Bedarf Zusammenarbeitsvereinbarungen mit in der Schweiz lizenzierten Versicherern, ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. TRC AG betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. TRC AG erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer Arbeitsentlastung für die Versicherer führen. TRC AG steht jedoch ausdrücklich im Treueverhältnis zum Kunden und vertritt einzig dessen Interessen. Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen mit TRC AG; auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet TRC AG den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Das Inkasso der Prämie erfolgt in der Regel direkt durch den Versicherer.

6 INFORMATIONEN ZU DATENSCHUTZ, DATENSICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT

TRC AG leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Wo zur richtigen Erfüllung der Brokerdienstleistungen eine Datenübertragung ins Ausland notwendig ist, stimmt der Kunde der Übermittlung seiner Daten unter Einhaltung des Datenschutzes durch TRC AG ins Ausland zu. Der Kunde stimmt einer Bearbeitung der Daten durch TRC AG mittels von Versicherern oder Dritten angebotenen Applikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Brokervereinbarung bearbeitet. Träger dieser Daten werden bei TRC AG unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden von TRC AG zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. TRC AG behält sich vor, Daten an beigezogene Dienstleistende weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der Brokerdienstleistungen oder zur Fehlerbehebung und Verbesserung von durch TRC AG betriebenen Applikationen erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die Weiterleitung der Daten an die Versicherer oder Drittanbieter zwecks Ausschreibung bzw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von TRC AG ist auf www.trustrc.com abrufbar und bildet einen integrierenden Bestandteil einer Brokervereinbarung.

7 INFORMATIONEN ZUR AUS- UND WEITERBILDUNG DER MITARBEITENDEN

Die registrierten Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten von TRC AG verfügen über die gesetzlich geforderte Ausbildung und absolvieren die obligatorischen Weiterbildungen nach Art. 43 VAG. Die von der FINMA anerkannten Branchenorganisationen überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards. Anfragen zur Ausbildung oder Weiterbildung einzelner registrierter Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten können an folgende Stelle gerichtet werden:

TRUST RISK CONTROL AG, Geschäftsleitung, Grabenstrasse 9, 6300 Zug.

8 INFORMATIONEN ZUR HAFTUNG

TRC AG erbringt die Dienstleistungen mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte entstehenden Schaden haftet TRC AG dem Kunden gegenüber nach den folgenden Grundsätzen: TRC AG, deren Gruppen- und Tochtergesellschaften sowie deren Organe und Mitarbeitende haften nur für absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen und nur für allfällige kausale Schäden, Kosten und Auslagen, die direkt und unmittelbar dem Kunden aus einer solchen absichtlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung entstehen. Eine allfällige Haftung für solche Schäden, einschliesslich sämtlicher Kosten und Auslagen, wird auf das Zweifache der jährlichen Entschädigung für TRC AG aus einer Brokervereinbarung beschränkt, in allen Fällen jedoch maximal auf CHF 2’000’000. TRC AG haftet in keinem Fall für Ansprüche aufgrund von absichtlichem, grobfahrlässigem oder fehlerhaftem Verhalten des Kunden, seiner Organe oder Mitarbeitenden oder für Ansprüche für Schäden aufgrund von unvollständigen, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informationen seitens des Kunden oder Dritter. TRUST RISK CONTROL AG, Grabenstrasse 9, 6300 Zug ist als Vertragspartei Anlaufstelle im Sinne von Art. 45 Abs. 1 lit. d VAG.