Ab dem 1. Januar 2025 verlangt das griechische Gesetz 5116/2024 von Unternehmen mit einem bestimmten Jahresumsatz, eine Versicherung gegen Naturkatastrophen abzuschließen. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre finanzielle Belastung nach Katastrophen auf Versicherer übertragen können, um ihre Geschäftskontinuität zu sichern und auf staatliche Hilfen verzichten zu können.
Wichtige Anforderungen
- Versicherungsschutz: Unternehmen müssen mindestens 70 % des Wertes ihrer Gebäude und Vermögenswerte (z. B. Maschinen, Lagerbestände, Firmenfahrzeuge) gegen Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben und Waldbrände versichern.
- Strafen bei Nichteinhaltung: Bei Nichteinhaltung wird zunächst eine Geldstrafe von 10.000 Euro verhängt, die sich nach 30 Tagen verdoppelt, falls keine Anpassung erfolgt.
- Staatliche Unterstützung: Unternehmen, die die Versicherungsanforderungen nicht erfüllen, erhalten keine staatliche Hilfe bei katastrophenbedingten Schäden.
- Dieses Gesetz zeigt Griechenlands Engagement für Resilienz und finanzielle Sicherheit, indem es Unternehmen hilft, sich auf Naturereignisse vorzubereiten und nach Katastrophen weiterzuarbeiten.
Notwendige Maßnahmen
Unternehmen mit einer griechischen Tochtergesellschaft sollten ihre Sachversicherung überprüfen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen und Strafen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass griechische Unternehmen gegebenenfalls über eine deutsche Police mitversichert gelten, welche eventuell keinen Versicherungsschutz für diese Risiken bietet. Um Deckungslücken zu vermeiden, melden Sie sich gern bei uns, wenn eine lokale Sachdeckung in Griechenland benötigt wird.