Ab dem 15. Januar 2025 sind Bauunternehmer und Planer in Ungarn gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um ihre Tätigkeiten ausüben zu können. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig die entsprechenden Vorkehrungen treffen.

Die Grundlage für die Berechnung der Prämie im Fall der Haftpflichtversicherung von Bauunternehmern und Planern ist der Netto-Umsatz des Vorjahres, der aus Bau- und Planungsaktivitäten erzielt wurde, abzüglich des Werts öffentlicher Investitionen (diese unterliegen nicht den Vorschriften).

Die Haftpflichtversicherung von Bauunternehmern und Architekten erstreckt sich auf Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten zugefügt werden, einschließlich:

  • Sachschäden, wie Schäden an Werkzeugen, Maschinen oder Bauwerken, sowie
  • Personenschäden

Die auch verursacht werden durch:

  • Mitarbeiter
  • Leiharbeiter oder
  • Subunternehmer

Was Subunternehmer betrifft, so müssen gemäß der Verordnung alle Subunternehmer, die im Rahmen eines Vertrags am Geschäft teilnehmen, ebenfalls versichert sein.

Für Bauunternehmer verlangen Versicherungsgesellschaften zur Berechnung des Risikos Informationen über:

  • Die Details des Geschäfts (es ist wichtig, diese genau anzugeben, um wichtige Bereiche, die nicht versichert oder ausgeschlossen sind, zu vermeiden); und
  • Den jährlichen Nettoumsatz, der mit dem betreffenden Geschäft in Verbindung steht.

Bauunternehmer sind verpflichtet, ab dem 15. Januar 2025 eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Architekten müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Die Grundlage der Prämienberechnung im Fall der Haftpflichtversicherung von Bauunternehmern und Architekten ist der Netto-Umsatz des Vorjahres aus Bau- und Architekturaktivitäten, abzüglich des Werts öffentlicher Investitionen (diese unterliegen nicht den Vorschriften).

Für die Haftung des Bauunternehmers sind die folgenden Mindestgrenzen gesetzlich vorgeschrieben:

Nettoeinkommen/Umsatz* des Vorjahres
(abzüglich öffentlicher Investitionen)
Mindestsummen für die Entschädigung
*Umsatz < = HUF 100.000.000 HUF 20.000.000/Schadenfall und HUF 40.000.000/Jahr
HUF 100.000.000 < *Umsatz < = HUF 500.000.000 HUF 50.000.000/ Schadenfall und HUF 100.000.000/Jahr
HUF 500.000.000 < *Umsatz < = HUF 2.000.000.000 HUF 100.000.000Ft/ Schadenfall und HUF 200.000.000/Jahr
HUF 2.000.000.000 < *Umsatz < = 10.000.000.000 HUF 150.000.000Ft/ Schadenfall und HUF 300.000.000/Jahr
HUF 10.000.000.000 < *Umsatz HUF 150.000.000Ft/ Schadenfall und HUF 300.000.000/Jahr

Für die Haftung des Planers sind folgende Mindestgrenzen gesetzlich vorgeschrieben:

Nettoeinkommen/Umsatz* des Vorjahres
(abzüglich öffentlicher Investitionen)
Mindestsummen für die Entschädigung
*Umsatz < = HUF 20.000.000 HUF 10.000.000Ft/Schadenfall und HUF 20.000.000Ft/Jahr
HUF 20.000.000 <*Umsatz < = HUF 100.000.000 HUF 20.000.000/Schadenfall und HUF 40.000.000/Jahr
HUF 100.000.000 <*Umsatz < = HUF 1.000.000.000 HUF 50.000.000Ft/Schadenfall und HUF 100.000.000Ft/Jahr
HUF 1.000.000.000 < *Umsatz HUF 100.000.000/Schadenfall und HUF 200.000.000/Jahr

Überwachung/Kontrolle

  • Im Fall der Bauunternehmer wird die Existenz der Versicherung von der Ungarischen Industrie- und Handelskammer überwacht.
  • Im Fall der Planer wird die Existenz der Versicherung von der Ungarischen Ingenieurkammer und der Ungarischen Architektenkammer (Regionale Kammern) überwacht.

Im Fall der Nichtvorlage der Versicherungspolice

  • Diese Behörden können Sanktionen verhängen (Verbot der Tätigkeit, Löschung aus dem Register, Ungültigkeit der Registrierungsnummer).
  • Im Fall von Unternehmen, die beide Tätigkeiten ausführen, ist die Existenz beider Versicherungslinien erforderlich.

Für weitere Informationen, melden Sie sich gerne bei uns: info@trustrc.com