Ab dem 31.03.2025 sind Unternehmen, die in Italien registriert sind sowie die italienischen Niederlassungen multinationaler Unternehmen, verpflichtet, Sachversicherung gegen Naturkatastrophen abzuschließen.
Für wen besteht die Versicherungspflicht:
Alle italienischen Unternehmen sowie multinationale Unternehmen mit Vermögenswerten in Italien. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Unternehmer.
Welche Gefahren müssen obligatorisch versichert werden:
Erdbeben, Überschwemmungen sowie Überflutung und Erdrutsch
Welche Vermögenswerte müssen obligatorisch versichert werden:
Gebäude, Betriebseinrichtung (z. B. Inhalt / Maschinen) und Grundstücke.
Versicherungssumme (insg. für alle versicherten Standorte) |
Mind. zu versichern | Max. Selbstbehalt des zu zahlenden Schadens |
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bis zu 1,000,000 EUR | 100% | 15% |
bis zu 30,000,000 EUR | 70% | 15% |
ab 30,000,000 EUR oder für Unternehmen mit einem Umsatz über 150,000,000 EUR und über 500 Mitarbeiter |
frei verhandelbar | frei verhandelbar |
Grundstücke: | Erstrisikoversicherung auf der Grundlage eines im Voraus vereinbarten Wertes oder Limits (im Verhältnis zur Fläche des versicherten Grundstückes). |
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Maschinen: | Inkl. Industriellem und gewerblichem Equipment (einschl. Fahrzeuge und Transportmittel, die nicht beim öffentlichen Kraftfahrzeugregister P.A.R. registriert sind) |
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Gemietete Standorte: | Es ist nicht festgelegt, ob die Pflicht zur Gebäudeversicherung dem Vermieter oder dem Mieter obliegt. Es ist wichtig zu prüfen, welche vertragliche Vereinbarung für die Versicherung des Gebäudes zwischen den Parteien getroffen wurde und ob die bestehende Versicherung den Anforderungen entspricht. |
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Um dem neuen Gesetz zu entsprechen, muss die Versicherungssituation jedes einzelnen Risikos in Italien überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Versicherer sind gehalten entsprechende Änderungen an bestehenden Policen vorzunehmen oder eigenständige „stand-alone“ Produkte anzubieten.

Welche Sanktionen gibt es:
Sollten Unternehmen gegen die Versicherungspflicht verstoßen, könnten diese finanzielle Hilfen und Zuschüsse vom Staat verlieren.
Wenn Versicherer kein Angebot vorlegen, könnten Sanktionen in Höhe von 100.000-500.000 Euro erhoben werden. Wie Versicherungsschutz nachgewiesen werden soll ist noch nicht klar definiert worden.
Wir empfehlen den Abschluss einer lokalen Sachversicherungspolice (rein lokal oder Fronting) um sicherzustellen, dass die lokalen Vorschriften zur Pflichtversicherung eingehalten werden. Dies würde auch automatisch Anpassungen bei weiteren Entwicklungen der rechtlichen Anforderungen sicherstellen.
Für weitere Informationen, melden Sie sich gerne bei uns: info@trustrc.com