Die französische Regierung hat im Rahmen ihres jüngsten Finanzgesetzes für das Jahr 2025 (Gesetz Nr. 2025-127 sowie Dekret Nr. 2025-135, beide vom 14. Februar 2025) eine Erhöhung der Versicherungssteuer auf Feuerschäden beschlossen. Die Steuer wird von derzeit 7 % auf künftig 12 % angehoben.
Dies betrifft Vermögenswerte, die dauerhaft und ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, mit Ausnahme der folgenden Risiken, für die der Steuersatz bei 7 % bleibt:
– Landwirtschaftliche Risiken (dies bezieht sich ausschließlich auf die Landwirtschaft, nicht auf die Agrarindustrie)
– Verwaltungsgebäude der Kommunalverwaltungen
Die übrigen Kategorien von Vermögenswerte bleiben unverändert.
Im Bereich der Betriebsunterbrechungen wird der Steuersatz für die Feuerversicherung ebenfalls auf 12 % angehoben. Ausgenommen hiervon sind landwirtschaftliche Unternehmen, bei denen der Steuersatz unverändert bei 7 % bleibt.
Diese Regelungen treten ab dem 1. Juli 2025 in Kraft und gelten für Verträge, deren Hauptfälligkeit auf dieses Datum oder danach fällt.
Es ist anzumerken, dass die geplante Steuererhöhung nicht zu einem Anstieg der Sachversicherungsprämien um 5 % führen wird. Da die Feuerversicherungsprämien einen Anteil von 40 bis 60 % an der Gesamtprämie ausmachen, wird die Auswirkung auf die gesamte Prämie, einschließlich aller Steuern, voraussichtlich bei etwa 2 bis 3 % liegen.
Hier den Artikel nachlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an uns: info@trustrc.com
