Ab dem 1. Januar 2024 ist eine neue Regierungsverordnung über die detaillierten Regelungen zur Umweltversicherung im Zusammenhang mit der Abfallwirtschaft in Ungarn in Kraft getreten – unter der Nummer 681/2023. (XII. 29.) -, die sowohl für Abfall verwaltende als auch für Abfall produzierende Unternehmen die Verpflichtung festlegt, eine angemessene Umwelthaftpflichtversicherung abzuschließen, andernfalls können sie einer Strafe unterliegen.

Gemäß der Verordnung handelt es sich bei der Umweltversicherung um ein Versicherungsprodukt, das dazu dient, die finanzielle Deckung für die Beseitigung unvorhergesehener Umweltschäden im Zusammenhang mit Abfallwirtschafts- oder Abfallproduktionsaktivitäten sicherzustellen.

Im Einklang mit dem Abfallgesetz umfasst der Anwendungsbereich der Verordnung nicht nur Unternehmen, die Abfälle verwalten, sondern auch solche, die während ihrer Aktivitäten Abfälle produzieren, sofern das Volumen der auf ihrem Gelände erzeugten Abfälle die folgenden Grenzwerte überschreitet:

  • 200 kg gefährlicher Abfall/Jahr oder
  • 2000 kg nicht gefährlicher Abfall/Jahr oder
  • 5000 kg Bau- und Abbruchabfälle/Jahr.

Experten weisen darauf hin, dass selbst größere Haushalte wöchentlich 38-40 Kilogramm Abfall erzeugen können, sodass die oben genannte Menge auch für kleinere Unternehmen leicht erreichbar ist.

Grundsätzlich muss eine Haftpflichtversicherung für Umweltverschmutzung (EIL) eingerichtet und um die Deckung für verursachte Schäden an der Artenvielfalt sowie fortlaufende Umweltverschmutzung mit einer Mindestgrenze von HUF 10 Millionen (ca. EUR 28.000) / pro Schaden und im Ganzen erweitert werden.

Die Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art und Größe des Unternehmens oder dem Grad der Gefährlichkeit des Abfalls.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die neue Verordnung keine Übergangsfrist vorsieht, es jedoch möglich ist, eine rückwirkende Deckung durch die Versicherungsgesellschaften zu erhalten.

Das rückwirkende Datum sollte der 1. Januar 2024 sein.

Die zuvor auf dem Markt verfügbaren Umwelthaftpflichtversicherungen entsprechen in der Regel nicht den neuen Vorschriften. Daher ist es entscheidend, bestehende Policen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Bestimmungen entsprechen. Grundsätzlich muss im Bereich der Abfallproduktion eine Umwelt-Haftpflichtversicherung (EIL) eingerichtet und um die Deckung für verursachte Schäden an der Artenvielfalt und fortlaufende Umweltverschmutzung erweitert werden.

Eine angemessene Umweltversicherungsdeckung ist vollständig auf dem lokalen Markt verfügbar. Wenn jedoch eine örtlich zugelassene Haftpflichtprogrammpolice um eine Umweltverschmutzungshaftpflicht (die auch die verursachten Schäden an der Artenvielfalt und die fortlaufende Umweltverschmutzung abdeckt) erweitert wird, kann diese Konfiguration ebenfalls genehmigt werden.

Der Hauptproblempunkt internationaler Haftpflichtprogramme ist, dass die Mehrheit der FOS- und/oder lokal zugelassenen Haftpflichtpolicen einen Ausschluss jeglicher rechtlicher Haftung vorsieht, für die vor Ort eine obligatorische Versicherung erforderlich ist.

Daher empfehlen wir, diese Risiken über eine eigenständige lokale Police auf dem ungarischen Versicherungsmarkt zu platzieren.

Budapest, 17.01.2024

Erstellt von Jozsef Hegyi / Director of international business bei RENOMIA Hungary

https://www.renomia.com